Gastspielförderung

Gastspielförderung

Echt Jetzt! bringt Theater für Kinder und Jugendliche nach Rheinland-Pfalz und dabei mitmachen kann (fast) jede:r - nämlich alle Veranstalter:innen, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben, nichtkommerzielle Kulturprojekte organisieren und über einen passenden Veranstaltungsraum verfügen.

Auf dieser Seite finden Sie alle Infos rund um die Förderung sowie den Förderantrag. Einsendeschluss ist der 31. Oktober des Vorjahres, für die Restmittelvergabe der 31. Januar des Veranstaltungsjahres. Eine Rückmeldung erhalten Sie nach der Jurysitzung.

Förderrichtlinien

Welche Stücke werden gefördert?

Sie haben die Wahl! Figurentheater, Klassenzimmer-Stücke, große Produktionen und Solostücke, Theater für die Allerkleinsten, neue Formate wie Game Theater – gefördert werden können Kinder- und Jugendtheatergastspiele professioneller Theatergruppen aus Rheinland-Pfalz, anderen Bundesländern und sogar dem Ausland. Die Stücke müssen im Zeitraum des Kultursommers (Mai – Oktober) in nichtkommerziellen Kultureinrichtungen mit Sitz in Rheinland-Pfalz stattfinden.

Dabei ist uns wichtig, dass die Inszenierungen sich mit den Themen beschäftigen, die entweder die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen betreffen oder sich mit aktuellen gesellschaftspolitischen Themen beschäftigen. Vielleicht gibt es ein Stück, das gerade für Ihren Veranstaltungsort oder Ihre Region besonders bedeutsam ist? Wagen Sie auch einmal ein Experiment – eine neue Theaterform, eine besondere Inszenierung, ein ungewöhnliches Thema. Oder Sie laden gleich mehrere Gastspiele ein und veranstalten ein kleines Theaterfestival!

Sie suchen noch nach Anregungen? Wir beraten Sie gerne – abonnieren Sie unseren Newsletter mit Tipps und Rezensionen zu aktuellen Stücken und Festivals oder schauen Sie hier unter den Theatertipps.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Ihr Gastspiel kann mit bis zu 50% der Gesamtkosten bezuschusst werden. Dazu zählen Honorare, Reise- und Transportkosten sowie ein Großteil der Veranstaltungsnebenkosten. Detailinfos dazu finden Sie in unseren Förderrichtlinien – wir beraten Sie gerne.

Unsere Bitte an Sie: Bieten Sie den Künstler:innengruppen ein faires Honorar an und beschränken Sie die Ausgaben auf ein notwendiges Minimum.

Es gelten folgende Förderrichtlinien:
-> ECHT JETZT! Förderrichtlinien (PDF)

Antrag stellen

Hier finden Sie den Antrag als PDF zum Herunterladen und Ausfüllen:

Das Formular als PDF herunterladen

Alternativ können Sie gerne dieses Online-Formular nutzen:

Förderformular

ANTRAGSTELLER*IN

(Name/Rechtsform)
(Titel, Name, Vorname)
(Titel, Name, Vorname)
(Straße, PLZ, Ort)

THEATER

(Titel, Name, Vorname)
(Titel, Name, Vorname)
(Straße, PLZ, Ort)

GASTSPIEL

Erläuterung des Stückes in Bezug auf den Stellenwert im Jahres- oder Festivalprogramm und der Bedeutung für den Ort/die Region
Theater für
(von … bis … Jahren)
(TT.MM.JJ)
(PLZ, Ort)
(Name der Halle/des Theaters)

Anzahl der Mitwirkenden

Bei dem geplanten Gastspiel handelt es sich um

KALKULATION

(max. 50,00 € pro Person und Nacht)
(reine Materialkosten)
(ausschließlich eigens für das Gastspiel produzierte Werbemittel)
(ausschließlich eigens für das Gastspiel produzierte Werbemittel)
* Bei hohen Ausgaben in diesen Positionen bitte eine Erläuterung im folgenden Feld beifügen

Gastspiel durchführen

Was muss ich als Veranstalter:in tun?

Sie knüpfen den Kontakt zum Theater, vereinbaren den Termin, verständigen sich über die Honorare und schließen den Gastspielvertrag. Sie kümmern sich um die technische Umsetzung, den Kartenverkauf und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Gastspiel.

Gastspielabsage oder verschobenes Datum?

Wenn das Gastspiel verschoben wird, informieren Sie uns bitte so schnell wie möglich über den neuen Termin. Wird das Gastspiel abgesagt, bitten wir um umgehende Info

Hier finden Sie unser Logo:
-> ECHT JETZT! Logos (ZIP)

Gastspiel abrechnen

Mittelabruf und Abrechnung?

Die Mittel können direkt nach dem Gastspiel abgerufen werden – dazu müssen Sie einen einfachen Verwendungsnachweis ausfüllen und die entstandenen Kosten mit Vertrags- oder Rechnungskopien belegen. Die Abrechnung erfolgt nach Einzelposten.